Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1993 - 2 B 211.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19685
BVerwG, 03.02.1993 - 2 B 211.92 (https://dejure.org/1993,19685)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1993 - 2 B 211.92 (https://dejure.org/1993,19685)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 2 B 211.92 (https://dejure.org/1993,19685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,19685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ein privates Krankenhaus als Sanatorium - Eine Klage aus dem Beamtenverhältnis - Die aufdrängende Sonderzuweisung des § 127 BRRG - Anspruch auf Anerkennung als Krankenhaus im Sinne der Beihilfevorschriften - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 2 B 211.92
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 2 B 211.92
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 17.76

    Spitzenorganisationen - Fachverbände

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 2 B 211.92
    Diese liegt aber nur vor, wenn die Klage Bezug zu einem konkreten Beamtenverhältnis hat (vgl. u.a. Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - ), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2001 - 4 S 567/99

    Keine Beihilfefähigkeit des Mehrwertsteueranteils an ärztlicher Leistung

    Dabei ist es beamtenrechtlich nicht willkürlich, private, nicht nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser nicht voll umfänglich wie zugelassene Krankenhäuser zu behandeln (vgl. Urteil des Senats vom 21.08.1992 - 4 S 1116/91 - zur Anwendung des § 7 BVO a.F. auf die Wendelstein-Klinik und den hierzu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.02.1993 - 2 B 211/92 - über die Nichtzulassung der Revision).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht